Warum die gesetzliche Absicherung oft nicht reicht
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für nach 1960 Geborene nicht mehr. Die Erwerbsminderungsrente greift erst bei starker gesundheitlicher Einschränkung und fällt meist deutlich niedriger aus als das bisherige Einkommen.
Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig
Im Antrag müssen Gesundheitsfragen sehr genau beantwortet werden. Fehler können später den Versicherungsschutz kosten. Deshalb sollten Sie keine Anträge „auf eigene Faust“ stellen, sondern Vorerkrankungen vorab klären – auf Wunsch anonym über eine Risikovoranfrage.
Klauseln, die den Unterschied machen
Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie, Laufzeit bis zum Rentenalter und Dynamik: Das steht im Kleingedruckten und entscheidet im Leistungsfall.
Passende Rentenhöhe
Als grober Richtwert gelten oft 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Was für Sie sinnvoll und bezahlbar ist, hängt von Beruf, Einkommen und Verpflichtungen ab.