Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Die Teilkasko deckt unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm und Hagel sowie Wildschäden. Die Vollkasko zahlt zusätzlich bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus – meist sinnvoll bei neueren oder wertvolleren Fahrzeugen.
Leistung statt nur Preis
Entscheidend sind Dinge wie Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung und deren Zeitraum, der Umgang mit grober Fahrlässigkeit, Marderbiss samt Folgeschäden, Werkstattbindung, Selbstbeteiligung und Schutzbrief.
Woraus sich der Beitrag ergibt
Schadenfreiheitsklasse, Typklasse des Fahrzeugs, Regionalklasse des Wohnorts, Fahrleistung, Fahrer und Stellplatz beeinflussen den Preis. Ein Schaden kann zu einer Rückstufung führen; ein Rabattschutz kann das abfedern.
Wechseln – wann und wie
In der Regel können Sie bis zum 30. November zum Jahresende kündigen. Außerdem gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden. Für die Zulassung brauchen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).