Zahnstaffeln und Leistungsgrenzen
Viele Zahntarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren (Zahnstaffel). Gerade wenn bald Behandlungen anstehen, zählt dieser Punkt mehr als der Beitrag.
Laufende und geplante Behandlungen
Bereits begonnene oder durch einen Heil- und Kostenplan geplante Behandlungen sind in der Regel nicht versichert. Deshalb gilt: nicht erst abschließen, wenn der Zahnarzt schon etwas angekündigt hat.
Gesundheitsfragen und Annahme
Je nach Tarif werden Gesundheitsfragen gestellt. Ungenaue Angaben können später den Schutz kosten. Es gibt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen, mit Wartezeiten und Einschränkungen.
Krankenhaus und ambulant
Zusatzversicherungen für Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt oder ambulante Leistungen haben jeweils eigene Bedingungen. Ich zeige, wo die Unterschiede liegen.