Startseite · Versicherungsmakler Lohmar · Versicherungen für Vereine

Vereine · Lohmar & Rhein-Sieg-Kreis

Versicherungen für Vereine in Lohmar

Vereine leben vom Ehrenamt – und tragen trotzdem Verantwortung: für Veranstaltungen, Vereinsheim, Mitgliederdaten und Vereinsvermögen. Ich helfe Vorständen, die richtigen Risiken abzusichern, ohne etwas doppelt zu zahlen.

Worauf es ankommt

Vereinshaftpflicht und Veranstaltungen

Die Haftpflicht deckt Schäden, für die der Verein oder seine Mitglieder verantwortlich gemacht werden. Für Feste und Veranstaltungen gibt es oft eigene Regelungen. Ich prüfe, was bereits besteht.

Vereinsheim und Inventar

Gebäude, Inhalt, Technik und Sportgeräte lassen sich gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm versichern – mit Blick darauf, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Vorstandshaftung (D&O) und Rechtsschutz

Ehrenamtlich tätige Vorstände haften nach § 31a BGB gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht aber in allen Konstellationen. D&O und Rechtsschutz sind eigene Bausteine und nicht dasselbe wie Cyber.

Cyber und Ehrenamts-Unfall

Mitgliederdaten, Kasse und Online-Banking sind angreifbar – eine passende Cyberversicherung hilft. Der Unfallschutz für Ehrenamtliche ist oft nur teilweise abgedeckt.

So gehe ich vor

1

Bestehendes prüfen

Viele Vereine sind über Verbände oder Sportbünde teilweise abgesichert – das prüfe ich zuerst.

2

Lücken schließen

Passende Bausteine zusammenstellen, ohne Doppelversicherung.

3

Vorstand entlasten

Verständliche Empfehlung, die der Vorstand weitergeben kann.

Das brauche ich für den Anfang

  • · Vereinszweck und Zahl der Mitglieder
  • · Vereinsheim: gemietet oder im Eigentum?
  • · Veranstaltungen im Jahr (Feste, Turniere)
  • · Bestehende Verträge und Verbandsversicherungen

In Lohmar und Umgebung

Ob Sportverein, Karnevalsgesellschaft oder Fördergemeinschaft im Rhein-Sieg-Kreis: Ich berate Sie persönlich im Büro in Lohmar, am Telefon oder digital. Einen Online-Abschluss gibt es für Vereine bewusst nicht – die Risiken und Tarife unterscheiden sich zu stark. Allgemeine Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Haftet der Vorstand persönlich?

Ehrenamtliche Vorstände sind nach § 31a BGB gegenüber Verein und Mitgliedern bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich privilegiert. Gegenüber Dritten oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann es anders aussehen. Eine D&O-Versicherung kann hier absichern. Eine rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Brauchen wir als Verein eine Cyberversicherung?

Wenn der Verein Mitgliederdaten verwaltet, online bezahlt oder Konten führt, kann sie sinnvoll sein. Ich zeige, was sie leistet und ob sie zu Ihrem Verein passt.

Sind wir nicht schon über unseren Verband versichert?

Oft ja, aber meist nur teilweise. Welche Verbandsversicherung bei Ihnen gilt und wo Lücken bleiben, klären wir im Gespräch.

Sprechen wir darüber

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen – ich melde mich bei Ihnen. Erreichbar auch abends und am Wochenende nach Absprache.

Weitere Themen:

Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Angaben ohne Gewähr.