Vereinshaftpflicht und Veranstaltungen
Die Haftpflicht deckt Schäden, für die der Verein oder seine Mitglieder verantwortlich gemacht werden. Für Feste und Veranstaltungen gibt es oft eigene Regelungen. Ich prüfe, was bereits besteht.
Vereinsheim und Inventar
Gebäude, Inhalt, Technik und Sportgeräte lassen sich gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm versichern – mit Blick darauf, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Vorstandshaftung (D&O) und Rechtsschutz
Ehrenamtlich tätige Vorstände haften nach § 31a BGB gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht aber in allen Konstellationen. D&O und Rechtsschutz sind eigene Bausteine und nicht dasselbe wie Cyber.
Cyber und Ehrenamts-Unfall
Mitgliederdaten, Kasse und Online-Banking sind angreifbar – eine passende Cyberversicherung hilft. Der Unfallschutz für Ehrenamtliche ist oft nur teilweise abgedeckt.